Für Personen mit deutscher Versicherung
Kosten und Kostenerstattung durch deutsche, gesetzliche Versicherungen
Drei Sprechstunden zur Diagnose und Beratung können bei deutschen Versicherungen unkompliziert abgerufen und (direkt) abgerechnet werden.
Für Patient:innen aus Deutschland ist es ebenso möglich, bei Bedarf eine Akutbehandlung oder Kurztherapie (12–24 Sitzungen) ohne Antrag direkt bei der eigenen Versicherung abzurufen. Erst bei einer Langzeitbehandlung ist ein Antrag erforderlich. Da ich mit den Richtlinien deutscher Krankenkassen vertraut bin, verlaufen diese Verfahren in der Regel reibungslos und unkompliziert.
Private deutsche Krankenversicherung und Beihilfe
Privatversicherte sollten sich vorab bei ihrer Versicherung erkundigen, ob und in welchem Umfang Psychotherapie im jeweiligen Tarif enthalten ist. Grundsätzlich bin ich berechtigt, mit allen privaten Krankenkassen sowie der Beihilfe abzurechnen.
Für alle deutschen Versicherungen gilt: Ich biete sowohl analytische Psychotherapien (bis zu 300 Sitzungen) als auch tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapien (bis zu 100 Sitzungen) an.
Am Ende der ersten Sitzungen erhalten Sie eine Indikation, also eine Empfehlung für die passende Therapieform, die ich selbstverständlich ausführlich mit Ihnen bespreche.
Kostenübersicht für Personen, die in Deutschland versichert sind:
Aufgrund des erhöhten Aufwandes in der Zusammenarbeit mit deutschen Kassen (Beantragung, Verrechnung, etc.) liegt mein Stundensatz hier etwas höher.
Erstgespräch oder Sprechstunde: Terminvereinbarung telefonisch möglich (keine ärztliche Überweisung erforderlich)
Kosten pro Sitzung:
- 155 Euro für Selbstständige mit dt. Versicherung (ca. 50 Euro Selbstbehalt, den Rest übernimmt die dt. Versicherung)
- 115 Euro für Studierende (95% der Kosten übernimmt die dt. Versicherung, Selbstbehalt ca. 6 Euro pro Sitzung)
Für Personen mit österreichischer Versicherung
Mein Stundenhonorar für in Österreich versicherte Personen liegt bei 130 Euro und 110 Euro für Studierende und Personen in finanziellen Engpässen.
Erst nach der ersten Sitzung brauchen Sie eine Überweisung vom Hausarzt.
Für die ersten 10 Sitzungen erhalten Sie antragsfrei 30–40 Euro pro Sitzung zurück.
Private österreichische Versicherungen (z. B. UNIQA, GENERALI) übernehmen häufig einen Teil der Kosten.